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Seminar: DSGVO aktuell: Bußgelder, Gerichtsurteile und Vorgaben der Aufsichtsbehörden


Termine
23.04.2024
zur Anmeldung

Leiter
RAin Sabine Sobola

Seminarort

Dieses Seminar wird als Hybrid-Seminar angeboten. Sie können deshalb entweder online von Ihrem Home-Office aus teilnehmen oder in unserem Seminarraum in Ulm live dabei sein.

Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung unter "Mitteilung" mit, ob Sie ONLINE oder lieber im Seminarraum LIVE dabei sein möchten.

Wenn Sie nach Ulm kommen, finden Sie das Seminar hier:
89081 Ulm, Lise-Meitner-Str. 15 (Science Park II der Wissenschaftsstadt)   
ÖVPN: Straßenbahn Linie 2 (alle 5 bis 10 min) ab Ulm Hauptbahnhof Richtung Science Park II. In 14 Minuten bis Endhaltestelle Science Park II fahren.
Von dort ca. 6 Minuten Fußweg entlang Lise-Meitner-Straße bis zum Seminarort.


Teilnehmerzahl

max 18


Inhalte

Die DSGVO, das BDSG-neu und die (Tele-) Mediengesetzgebung müssen in der Praxis in konkrete Arbeitsschritte verpackt und in den Unternehmen und Behörden umgesetzt werden. Bereits im Vorfeld der DSGVO war klar, dass viele abstrakte Vorgaben im Gesetzestext bei der Übersetzung in konkrete Handlungen unterschiedlich ausgelegt werden und bei Verstößen auch Bußgelder verhängt werden können. Dabei sind sich weder die 18 Datenschutzaufsichtsbehörden, noch die Gerichte, noch die anderen Akteure wie z.B. Berater, Anwälte und Datenschutzbeauftragte untereinander immer einig, wie im Einzelfall vorzugehen ist. Die Vielzahl an zirkulierenden Cookie-Lösungen ist nur ein Beispiel für die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten.

Je mehr Zeit vergeht, desto deutlicher kristallisieren sich aber nun die konkreten Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden heraus. Nahezu alle Landesbehörden veröffentlichen mittlerweile auf ihren Websites Infotheken mit Handlungsempfehlungen und Übersichten zur Orientierung und Bayern stellt sogar die Fragebögen online, die bei anlasslosen Prüfungen versandt werden. Zudem gibt es bereits einige Gerichtsurteile zu der Frage, ob (und welche) Datenschutzerklärungen auf der Website eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben und deshalb kostenpflichtig abgemahnt werden können. Zudem wurden von den Datenschutzaufsichtsbehörden bereits zahlreiche Bußgelder verhängt.

Im Arbeitsrecht gibt es zudem eine lange Tradition an Rechtsprechung zum Themenkreis Überwachung am Arbeitsplatz, z.B. durch Einsatz von E-Mail- oder Internetnutzung, den Einsatz von GPS-Systemen oder Videoüberwachungsanlagen. Neuere Urteile zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder der Einsichtnahme in Social-Media-Kanäle des Mitarbeiters müssen zudem zu einer klaren Regelung des Arbeitgebers hinsichtlich der Nutzung dieser Medien führen.

Das Seminar führt systematisch und topaktuell durch die bereits von Aufsichtsbehörden und Gerichten bestätigten Auslegungsvarianten der nationalen Datenschutzgesetze, der DSGVO und der Schnittstelle zum Arbeitsrecht und wird so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr Sicherheit in der Anwendung und Auslegung der rechtlichen Grundlagen geben, auch um eventuell drohende Verwarnungen und Bußgelder präventiv zu vermeiden. Austausch und Fragen an die Referentin sind dabei Teil des Seminars.


Gebühren

530,00 EUR (keine zusätzliche MwSt)


Dauer

1 Tag (Beginn 9:00 Uhr. Ende ca 16:30 Uhr)


Nachweis

Teilnahmebescheinigung


Gütesiegel

Dieses Seminar wird auch als Refresher-Veranstaltung zur Verlängerung des Fachkunde-Gütesiegels udiszert anerkannt.


Rechtl. Hinweis

Änderungen vorbehalten


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